Vorteile als Selbstzahler

Anonymität
Keine Dokumentation Ihrer Daten bei der Krankenkasse oder anderen offiziellen Behörden, die Ihnen in der Zukunft Komplikationen im Arbeitsleben (z.B. Verbeamtung) oder bei der Aufnahme von Versicherungen bereiten könnten.
Beim Abschluss von Arbeitsunfähigkeits-, Lebens- und privaten Krankenversicherungen kann es erhebliche Risikozuschläge geben, wenn Sie bei der Gesundheitsprüfung angeben müssen, dass Sie in psychotherapeutischer Behandlung gewesen sind. Bei privat finanzierter Psychotherapie oder Beratung sind weder Sie noch ich dazu verpflichtet, hierzu gegenüber den Versicherungen Angaben zu machen.

Keine monatelange Wartezeit
Häufig haben Menschen akuten Leidensdruck, können jedoch durch lange Wartezeiten bei Kassentherapeuten keine entsprechenden Hilfemaßnahmen erhalten. Im schlimmsten Fall können lange Wartezeiten sogar dazu beitragen, seelische Leiden zu verschlimmern oder zu chronifizieren.

Beratung, Krankheitsfixierung entfällt
Krankenkassen übernehmen die Kosten für Ihre Sitzungen nur, wenn eine psychische Diagnose nach ICD 10 vorliegt. Aber nicht jeder Ratsuchende hat  eine psychische Erkrankung.
Ein wesentlicher Vorteil auf dem Weg zur Veränderung wird in diesem Zusammenhang ebenfalls leicht übersehen. Da die formale Beantragung der Kostenübernahme entfällt und keine festgelegte Krankheitsdiagnose benötigt wird, wird eine mögliche Stigmatisierung durch eine Diagnose verhindert, die – belegt in Studien (siehe Ärzteblatt  und FAZ) – ansonsten wie eine unbewusste Suggestion hätte wirken können.

Freie Methodenwahl, Gestaltungsmöglichkeit
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten ausschließlich die Kosten für analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie.  Oft ist es aber hilfreich und notwendig, auch weitere anerkannte Verfahren mit einfließen zu lassen, und die Kosten z.B. für Paarberatung, Selbsterfahrung, Coaching u.a. werden generell nicht übernommen.
Zudem können Sie selbst Anzahl und Häufigkeit der Sitzungen bestimmen und sind dabei nicht an Vorschriften der Krankenkassen gebunden.

Steuerliche Vorteile
Sie können die Sitzungskosten gemäß § 33 EstG unter „außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art“ steuerlich absetzen. 

Keine Bürokratie
Sie müssen keine Anträge auf Kostenerstattung bei der Krankenkasse stellen. Formulare und Gutachten entfallen. Sie können sich von der ersten Sitzung an ganz auf Ihr Anliegen konzentrieren.

EAP – Employee Assistance Program, Externe Mitarbeiterunterstützung
… und wenn Ihr Einkommen nicht reicht, um die Kosten selbst tragen zu können, dann sprechen Sie doch mit Ihrem Vorgesetzten oder Chef, ob er nicht am EAP – Programm teilnehmen und die Kosten übernehmen möchte. EAP hat nicht nur für Sie, sondern auch für das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, erhebliche Vorteile, wie Sie und auch Ihr Vorgesetzter / Chef auf dieser Seite über EAP lesen können.